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   BGH, 11.06.1987 - 4 StR 279/87   

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BGH, 11.06.1987 - 4 StR 279/87 (https://dejure.org/1987,2008)
BGH, Entscheidung vom 11.06.1987 - 4 StR 279/87 (https://dejure.org/1987,2008)
BGH, Entscheidung vom 11. Juni 1987 - 4 StR 279/87 (https://dejure.org/1987,2008)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine deutliche Unterscheidung zwischen dem Fehlen der Unrechtseinsichtsfähigkeit oder der Steuerungsfähigkeit bei tatrichterlichen Prüfung der Schuldunfähigkeit - Grundlagen für eine Überprüfung der Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 11.06.1987 - 4 StR 279/87
    Solange die Verminderung der Einsichtsfähigkeit nicht das Fehlen der Einsicht ausgelöst und dadurch zu Straftaten geführt hat, ist auch die Sicherung der Allgemeinheit durch Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nicht veranlaßt (BGHSt 34, 22, 26/27).
  • BGH, 02.02.1966 - 2 StR 529/65

    Aufhebung der Unterbringung in einer Heilanstalt und Pflegeanstalt wegen

    Auszug aus BGH, 11.06.1987 - 4 StR 279/87
    Bei lediglich erheblich verminderter Einsichtsfähigkeit kommt es aber darauf an, ob diese das Fehlen der Einsicht bewirkt hat oder nicht (BGHSt 21, 27, 28).
  • BGH, 09.09.1986 - 4 StR 470/86

    Schuldunfähigkeit aufgrund paranoider Wahnvorstellungen - Erfordernis der

    Auszug aus BGH, 11.06.1987 - 4 StR 279/87
    Zunächst hätte das Landgericht deutlicher feststellen müssen, ob die geistige Erkrankung des Angeklagten das Fehlen der Unrechtseinsicht- oder der Steuerungsfähigkeit bewirkt hat; denn erst daran kann sich regelmäßig eine nachprüfbare Erörterung anschließen, ob von dem Täter infolge des Zustandes weitere erhebliche Taten zu erwarten sind und er für die Allgemeinheit gefährlich ist, und ob der Zweck der Maßregel auch ohne den Vollzug der Unterbringung erreicht werden kann (vgl. BGHR StGB § 63 Schuldunfähigkeit 1; BGH, Beschlüsse vom 29. September 1986 - 4 StR 484/86 und vom 5. Mai 1987 - 5 StR 200/87).
  • OLG Stuttgart, 23.02.1987 - 3 Ws 35/87
    Auszug aus BGH, 11.06.1987 - 4 StR 279/87
    Obwohl es nunmehr nur noch um die Frage der Unterbringung geht, ist auch für das weitere Verfahren gemäß § 74 c Abs. 1 Nr. 2 GVG eine Wirtschaftsstrafkammer zuständig (vgl. BGH, Beschluß vom 24. August 1977 - 3 StR 297/77; OLG Stuttgart NStZ 1987, 292; Kleinknecht/Meyer 37. Aufl. § 414 StPO Rdn. 4).
  • BGH, 05.05.1987 - 5 StR 200/87

    Voraussetzungen für eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 11.06.1987 - 4 StR 279/87
    Zunächst hätte das Landgericht deutlicher feststellen müssen, ob die geistige Erkrankung des Angeklagten das Fehlen der Unrechtseinsicht- oder der Steuerungsfähigkeit bewirkt hat; denn erst daran kann sich regelmäßig eine nachprüfbare Erörterung anschließen, ob von dem Täter infolge des Zustandes weitere erhebliche Taten zu erwarten sind und er für die Allgemeinheit gefährlich ist, und ob der Zweck der Maßregel auch ohne den Vollzug der Unterbringung erreicht werden kann (vgl. BGHR StGB § 63 Schuldunfähigkeit 1; BGH, Beschlüsse vom 29. September 1986 - 4 StR 484/86 und vom 5. Mai 1987 - 5 StR 200/87).
  • BGH, 29.09.1986 - 4 StR 484/86

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Strafaussetzung auf

    Auszug aus BGH, 11.06.1987 - 4 StR 279/87
    Zunächst hätte das Landgericht deutlicher feststellen müssen, ob die geistige Erkrankung des Angeklagten das Fehlen der Unrechtseinsicht- oder der Steuerungsfähigkeit bewirkt hat; denn erst daran kann sich regelmäßig eine nachprüfbare Erörterung anschließen, ob von dem Täter infolge des Zustandes weitere erhebliche Taten zu erwarten sind und er für die Allgemeinheit gefährlich ist, und ob der Zweck der Maßregel auch ohne den Vollzug der Unterbringung erreicht werden kann (vgl. BGHR StGB § 63 Schuldunfähigkeit 1; BGH, Beschlüsse vom 29. September 1986 - 4 StR 484/86 und vom 5. Mai 1987 - 5 StR 200/87).
  • BGH, 09.07.2002 - 3 StR 207/02

    Vorsätzlicher Vollrausch (Rauschzustand nach dem Erscheinungsbild;

    Dabei hat es nicht bedacht, daß § 20 StGB nicht auf beide Alternativen zugleich gestützt werden kann (vgl. BGHR StGB § 63 Schuldunfähigkeit 1 und 3; Lenckner/Perron in Schönke/Schröder, StGB 25. Aufl. § 20 Rdn. 25).
  • BGH, 03.04.1991 - 3 StR 64/91
    Im Falle erheblich verminderter Einsichtsfähigkeit, von der zugunsten des Angeklagten für die Frage der Anordnung der Unterbringung auszugehen ist, kommt es jedoch darauf an, ob diese Beeinträchtigung das Fehlen des Unrechtsbewußtseins bewirkt hat oder nicht (vgl. BGHSt 21, 27, 28; BGHR StGB § 63 Schuldunfähigkeit 3; BGH NJW 1991, 762 [BGH 30.05.1990 - 3 StR 110/90] m.w.N.).

    Solange aber die Beeinträchtigung der Einsichtsfähigkeit nicht das Fehlen der Einsicht ausgelöst und dadurch Straftaten hervorgerufen hat, ist auch die Sicherung der Allgemeinheit durch Unterbringung des Täters in einem psychiatrischen Krankenhaus nicht geboten (vgl. BGHSt 34, 22, 25/27; BGHR StGB § 63 Schuldunfähigkeit 3).

  • BGH, 19.12.1990 - 2 StR 383/90

    Folgen divergierender Sachverständigengutachten auf die Urteilsfindung -

    Für eine Unterbringung gemäß § 63 StGB waren diese Feststellungen für sich allein noch keine ausreichende Grundlage, weil sie die Möglichkeit offen lassen, daß - trotz erheblicher Einschränkung der Einsichts fähigkeit - die Unrechtseinsicht erhalten geblieben ist und dadurch allein eine Schuldminderung, wie sie in § 63 StGB als bewiesen vorausgesetzt wird, nicht eintritt (st. Rspr., siehe z.B. BGHSt 21, 27, 28; BGHR StGB § 63 Schuldunfähigkeit 3 und Zustand 5).

    Diese Annahme ist rechtsfehlerhaft (BGHR StGB § 63 Schuldunfähigkeit 3).

  • BGH, 03.07.2002 - 2 StR 198/02

    Unwirksame Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch; verminderte

    Sollte wiederum eine erhebliche Verminderung der Einsichtsfähigkeit festgestellt werden, ist die Sicherung der Allgemeinheit durch Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus nicht veranlaßt, wenn diese Verminderung nicht das Fehlen der Einsicht ausgelöst und dadurch zu Straftaten geführt hat (vgl. u.a. BGHR StGB § 63 Schuldunfähigkeit 3; BGHR StGB § 63 Zustand 29; BGHSt 34, 22, 26/27, BGHSt 21, 27 ff.).
  • BGH, 06.08.1997 - 2 StR 199/97

    Konkurrenz zwischen Tötungsversuch und gefährlicher Körperverletzung -

    Die Unterbringung eines Täters in einem psychiatrischen Krankenhaus kommt nur dann in Betracht, wenn die Voraussetzungen des § 20 StGB oder des § 21 StGB zweifelsfrei festgestellt sind (st. Rspr. vgl. BGHSt 34, 22, 26 f; BGHR StGB § 63 Schuldunfähigkeit 3; Tröndle StGB 48. Aufl. Rdn. 4 zu § 63 m.w.N.).
  • BGH, 02.08.2006 - 2 StR 249/06

    Verminderte Schuldfähigkeit (Einsichtsfähigkeit; Steuerungsfähigkeit);

    Auf eine Minderung der Fähigkeit, nach der Einsicht in das Unrecht der Tat zu handeln (§ 20 StGB), kann es nur ankommen, wenn eine solche Einsicht gegeben ist (vgl. BGHSt 49, 347, 356 ff.; BGH NStZ-RR 2003, 232 f.; BGHR StGB § 63 Schuldunfähigkeit 1, 3; Tröndle/Fischer StGB 53. Aufl. § 20 Rdn. 44 m.w.N.).
  • BGH, 05.04.2001 - 4 StR 56/01

    Aussetzung einer Maßregel zur Bewährung; Unterbringung in einem psychiatrischen

    Obwohl es nunmehr nur noch um die Frage der Aussetzung der Unterbringungsanordnung geht, ist für das weitere Verfahren eine Schwurgerichtskammer zuständig (zur Beachtung der besonderen funktionellen Zuständigkeit bei Zurückverweisung vgl. BGHR StPO § 354 Abs. 2 Wirtschaftsstrafkammer 1; Kuckein in KK StPO 4. Aufl. § 354 Rdn. 31).
  • BGH, 13.03.1996 - 3 StR 43/96

    Schuldfähigkeit - Psychischer Defekt - Nachtatverhalten - Tätergefährlichkeit -

    b) Die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus hält rechtlicher Prüfung ebenfalls nicht stand, weil nach den auf ein medizinisches Sachverständigengutachten gestützten Darlegungen zur Frage einer erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit zu besorgen ist, daß die Voraussetzungen des § 21 StGB nicht, wie für eine Maßnahme nach § 63 StGB notwendig, positiv festgestellt, sondern lediglich im Sinne einer nicht ausschließbaren und deswegen (allein) bei der Strafzumessung zugunsten des Angeklagten zu berücksichtigenden Möglichkeit angenommen worden sind (vgl. BGHR StGB § 63 Schuldunfähigkeit 3; Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 63 Rdn. 4 m.w.Nachw.).
  • BGH, 23.03.2001 - 3 StR 59/01

    Voraussetzungen für die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Denn erst nach einer solchen Klärung kann sich eine nachprüfbare Erörterung anschließen, ob von dem Beschuldigten infolge seines Zustandes weitere erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist (vgl. BGHR StGB § 63 Schuldunfähigkeit 1 und 3).
  • BGH, 04.05.2005 - 3 StR 136/05

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (sichere Feststellung

    Solange die Verminderung der Einsichtsfähigkeit nicht das Fehlen der Einsicht ausgelöst und dadurch zu Straftaten geführt hat, ist auch die Sicherung der Allgemeinheit durch Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nicht veranlaßt (BGHSt 34, 22, 26/27; BGHR StGB § 63 Schuldunfähigkeit 3).
  • BGH, 30.05.1988 - 1 StR 176/88

    Strafprozeßrecht: Urteilsabsetzungsfrist

  • BGH, 08.10.1999 - 4 StR 308/99

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Wahrscheinlichkeit weiterer

  • BGH, 15.05.1997 - 4 StR 167/97

    Eindeutige Bewertung des Zustandes des Beschuldigten im Rahmen der

  • BGH, 07.06.1995 - 2 StR 179/95

    Unterbringung - Psychiatrisches Krankenhaus - Psychiatrie - Verminderte

  • BGH, 23.04.1998 - 4 StR 67/98

    Anhaltspunkte für die Annahme einer Verhandlungsunfähigkeit - Voraussetzungen für

  • BGH, 09.02.1988 - 4 StR 9/88

    Fragliche Vollendung einer Brandstiftung - Verlust des Realitätskontakts durch

  • BGH, 29.04.1997 - 4 StR 150/97

    Voraussetzungen für eine wirksame Anordnung der Unterbringung in einem

  • BGH, 26.01.1995 - 5 StR 763/94

    Maßregelung - Psychiatrie - Psychiatrisches Krankenhaus - Unterbringung -

  • BGH, 28.07.1988 - 2 StR 391/88

    Ordnungsgemäße Ausführung eines Hilfsbeweisantrag in Bezug auf die Bezeichnung

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